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AGBs

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen von heyb2b.ch, [nachfolgend heyb2b.ch], unabhängig davon, ob diese gegen Entschädigung oder kostenlos erbracht werden. Als Kunde wird jede natürliche oder juristische Person bezeichnet, welche mit heyb2b.ch einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen hat. Integrierende Bestandteile der Vertragsbeziehung zwischen heyb2b.ch und dem Kunden sind die jeweilige Bestellung und die vorliegenden AGB. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB ist im Internet unter www.heyb2b.ch publiziert.

Bei allfälligen Differenzen zwischen Fassungen dieser AGB in verschiedenen Sprachen sind ausschliesslich die AGB in deutscher Sprache massgebend.

heyb2b.ch erbringt seine Dienstleistungen entweder im Rahmen eines Zielschuldverhältnisses (z.B. Marketing-Analyse, Werbeproduktionen, Beratung, Schulung o. dgl.) oder als Dauerschuldverhältnis (z.B. Video-Erstellung, Creator Suche  o. dgl.).

 

2. Beginn, Dauer, Beendigung

Der Vertrag kommt in allen Fällen nur und erst dann zu Stande, wenn heyb2b.ch die vom Kunden rechtsverbindlich unterzeichnete oder online eingereichte Bestellung schriftlich bzw. via E-Mail bestätigt hat oder via Onboarding-Formular (Individueller Link pro Kunde) digital unterzeichnet. In jedem Falle beginnt der Vertrag, wenn die Dienstleistung von heyb2b.ch vom Kunden benutzt oder entgegengenommen wird. heyb2b.ch behält sich das Recht vor, den Vertragsabschluss von der Leistung einer Sicherheit abhängig zu machen. 

heyb2b.ch legt den Beginn der Nutzung grundsätzlich aufgrund der Angaben des Kunden fest. Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass sich der Beginn der Dienstleistungserbringung aus organisatorischen oder technischen Gründen allenfalls verzögern kann. Dem Kunden stehen aus allfälligen Verzögerungen keinerlei Ansprüche gegenüber heyb2b.ch zu.

Auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Verträge (unbefristete Dauerschuldverhältnisse) sind unter Einhaltung einer 30-tägigen Kündigungsfrist auf das Ende eines Monats kündbar. 

Verträge mit einer bestimmten Vertragsdauer (befristete Dauerschuldverhältnisse) sind mit einer Frist von dreissig (30) Tagen auf das Ende der bestimmten Dauer kündbar. Erfolgt bei einer bestimmten Vertragsdauer keine Kündigung, wandelt sich der Vertrag in ein unbefristetes Dauerschuldverhältnis.

Bei Zielschuldverhältnissen (Werbeaufträgen, Kursen etc.) richtet sich die Vertragsbeendigung soweit vertraglich nicht anders vereinbart nach Obligationenrecht.

Bezieht der Kunde mehrere Dienstleistungen von heyb2b.ch, so hat er die zu kündigende Dienstleistung zu spezifizieren. Im gegenseitigen Einverständnis kann der Vertrag auch innerhalb kürzerer Fristen bzw. auf einen anderen Termin hin aufgelöst werden.

Das Recht der Parteien zur fristlosen Auflösung des Vertrages aus wichtigen Gründen bleibt vorbehalten. heyb2b.ch hat bei Vorliegen wichtiger Gründe das Recht, sämtliche oder einzelne Dienstleistungen einzustellen und die entsprechenden Verträge mit dem Kunden fristlos zu kündigen. Für heyb2b.ch besteht ein wichtiger Grund insbesondere bei folgenden Sachverhalten: 1. Vermuteter oder belegter Missbrauch des Dienstes oder von zur Verfügung gestellten Vorlagen, Bilder, Texte, Werbeanzeigen oder dergleichen; 2. Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Dienste durch den Kunden; 3. Schwerwiegender Verstoss gegen vertragliche Pflichten durch den Kunden; 4. Zugänglichmachung des Dienstes oder Informationen von heyb2b.ch oder deren Vertragspartner an nicht autorisierte Drittnutzer; 5. Nichtleistung der geforderten Sicherheit innert der gesetzten Frist durch den Kunden; 6. Gefährdung von Einrichtungen von heyb2b.ch oder von Partnern von heyb2b.ch durch den Kunden; 7. drohende oder akute Gefährdung von überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen durch den Kunden; 8. Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden.

Bei Dauerschuldverhältnissen kann heyb2b.ch in solchen Fällen statt den Vertrag zu kündigen die Erbringung der Dienstleistung einstweilen einstellen. Bei Einstellung oder fristloser Kündigung haftet der Kunde für sämtliche Schäden vollumfänglich; heyb2b.ch ist in solchen Fällen nicht haftbar. Im Falle der Einstellung der Dienstleistung durch heyb2b.ch schuldet der Kunde zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00.

heyb2b.ch ist berechtigt, unentgeltlich angebotene Dienstleistungen jederzeit einzustellen.

 

3. Auslieferung

Vereinbarte Liefertermine gelten als ungefährer Liefertermin. Fixtermine werden von heyb2b.ch nur erkannt, wenn diese ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Bei Überschreitung einer Lieferfrist tritt Verzug erst durch schriftliche Mahnung des Kunden ein. Im Falle des Verzuges ist der Kunde berechtigt, nach schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Die Geltendmachung von Schadenersatz durch den Kunden ist in jedem Fall ausgeschlossen.

 

4. Sorgfaltspflicht und Geschäftsgeheimnis 

heyb2b.ch verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben sorgfältig, verantwortungsbewusst und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Projektbezogene Informationen werden vertraulich behandelt. heyb2b.ch verpflichtet sich dem Kunden gegenüber zu einer objektiven, auf die Zielsetzungen des Kunden ausgerichtete Tätigkeit.

 

5. Mitwirkungspflicht 

Der Kunde unterstützt heyb2b.ch bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen, anhand rechtzeitiger, klarer Instruktionen sowie Weiterleitung notwendiger Informationen.

Der Kunde verpflichtet sich, heyb2b.ch die nötigen Zugriffsrechte zu den ihm gehörenden von der Dienstleistung erfassten Socialmedia-Konten zu gewähren.

Durch Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht seitens des Kunden entstehender Mehraufwand, ist separat zu vergüten und wird von heyb2b.ch in Rechnung gestellt.

Wird die Dienstleistungserbringung durch heyb2b.ch bei Dauerschuldverhältnissen durch die mangelnde Mitwirkungspflicht des Kunden gestört oder verzögert, so besteht von Seiten heyb2b.ch keine Nachholpflicht.

 

6. Geistiges Eigentum 

Alle von heyb2b geschaffenen Werke und Ideen sind bis zur vollständiger Begleichung sämtlicher Forderungen, zu jeder Zeit Eigentum von heyb2b. Der Kunde anerkennt die Urheberrechte seitens heyb2b.
Nach Begleichung aller Forderungen, überträgt heyb2b die kompletten Rechte der für den Kunden geschaffenen Werke an den Auftraggeber.
Ohne ausdrückliches Einverständnis ist niemand berechtigt, von heyb2b.ch geschaffene Werke zu verwenden und/oder abzuändern. Die zur Verfügung gestellten oder gekauften Werke, Informationen, Vorlagen sowie Werbeanzeigen, Bilder, Videos und Texte etc. dürfen weder kopiert noch verändert werden.

Der Kunde bestätigt, dass bei durch ihn angelieferten Daten und Dokumenten, welche heyb2b.ch zur Weiterbearbeitung dienen, die Berechtigung zur Verwendung vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden. Verletzt ein Kunde in diesem Zusammenhang Lizenzrechte Dritter und wird heyb2b.ch dafür in Anspruch genommen, so hat der Kunde heyb2b.ch dafür schadlos zu halten.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass in seinen Geschäftsräumlichkeiten durch heyb2b.ch Bild- und Tonaufnahmen gemacht werden. Vorgenannte Aufnahmen können sowohl für die Zwecke des Kunden als auch für heyb2b.ch eigene Zwecke verwendet werden. Der Kunde bestätigt, dass im Zeitpunkt der Aufnahmen die Zustimmung sämtlicher anwesender Personen zur Nutzung ihrer Bild- und Ton-Aufnahmen vorliegt und sämtliche anwesende Personen ihre Rechte an den Aufnahmen unentgeltlich an die heyb2b.ch abtreten.

 

7. Leistungen

7.1. Bei Dauerschuldverhältnissen

heyb2b.ch agiert auf den zum Dienstleistungsvertrag gehörenden sozialen Netzwerken mittels Agententools unter dem Namen des Kunden und kann dementsprechend im Namen des Kunden und auf dessen Rechnung Rechte und Pflichten begründen.

Wo nicht schriftlich anders vereinbart ist heyb2b.ch in der Verwaltung des Socialmedia-Accounts des Kunden frei und kann im Rahmen der Sorgfaltspflicht (vgl. vorstehend Ziffer 4) in deren Ermessen agieren. Bestätigungen des Kunden über auszuführenden Massnahmen, wie z.B. Posts etc. bedürfen nur der Genehmigung («Gut-zum-Druck») des Kunden, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

Der Kunde behält die Login-Daten und damit die Verfügungsgewalt über seinen jeweiligen Socialmedia-Account und kann die Zugriffsrechte von heyb2b.ch darauf jederzeit einschränken bzw. löschen. Die ungerechtfertigte Einschränkung des Zugriffs verletzt die Mitwirkungspflicht (vgl. Ziffer 5).

heyb2b.ch kann keine Gewährleistung für ein unterbruchs- und störungsfreies Funktionieren ihrer Dienstleistungen übernehmen. Es wird daraufhingewiesen, dass soziale Netzwerke, wie Facebook, Instagram etc. und deren Software oder Internetseite nie völlig fehlerfrei sein können, weshalb die Funktionalität der Leistungen nicht garantiert wird.

Die im Rahmen eines Abonnements erbrachten periodischen Dienstleistungen, wie Posts etc., werden in möglichst gleichmässigen Abständen von heyb2b.ch erbracht.

7.2 Bei Zielschuldverhältnissen

Bei Zielschuldverhältnissen richtet sich die Leistung ausschliesslich nach dem Inhalt der vom Kunden unterzeichneten Auftragserteilung. 

 

7.3 Beizug Dritter

Zur Vertragserfüllung kann heyb2b.ch ungeachtet des Vertragsverhältnisses jederzeit Dritte beiziehen.

 

8. Pflichten des Kunden

Bei der Bestellung, der Registrierung und bei weiteren Geschäftskontakten mit heyb2b.ch ist der Kunde zu wahrheitsgetreuen Angaben verpflichtet. Der Kunde ist verpflichtet, heyb2b.ch jederzeit seine aktuellen Daten wie Namens- und Adressdaten bekannt zu geben und entsprechende Änderungen unverzüglich digital oder schriftlich mitzuteilen. Der Kunde hat für die Benutzung seines Kontos, den Gebrauch von Passwörtern bzw. für den Abruf der zur Verfügung gestellten Dienstleistung in jedem Fall einzustehen. Dasselbe gilt für die Benutzung der Dienstleistung durch eine Drittperson. Der Kunde hält sämtliche Vertragsdaten, Login-Daten und Passwörter geheim, insbesondere verpflichtet er sich, die Daten sicher zu verwahren und niemandem zugänglich zu machen. Er ist bei Missachtung dieser Schutzbestimmung für sämtliche daraus entstehenden Schäden haftbar. Der Kunde hat heyb2b.ch umgehend über jede unerlaubte Nutzung oder den Verlust seiner Vertragsdaten zu informieren. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Benutzung der Dienstleistungen von heyb2b.ch diese AGB, besondere Bestimmungen, die produktspezifischen Auflagen, die übrigen Vertragsbestimmungen sowie die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Insbesondere dürfen die Dienstleistungen nicht zur Erfüllung von strafrechtlichen Tatbeständen missbraucht werden. Als Missbrauch gilt namentlich auch ein unberechtigter Weiterverkauf der Dienstleistungen durch den Kunden oder Dritte. Ein Weiterverkauf darf nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von heyb2b.ch erfolgen. Dritte im Sinne dieser Regelung sind auch mit dem Kunden verbundene Unternehmen.

Der Kunde kann für Schäden, die durch seine Benutzung von Dienstleistungen oder Produkten von heyb2b.ch bei heyb2b.ch selber oder bei Dritten entstehen, zur Verantwortung gezogen werden.

 

9. Vergütung & Gebühren

9.1. Bei Dauerschuldverhältnissen

Die Vergütung für die von heyb2b.ch zur Verfügung gestellten Dienstleistungen richtet sich nach dem Dienstleistungsvertrag. Wenn nichts anderes vermerkt ist, verstehen sich diese exklusive Mehrwertsteuer.

heyb2b.ch kann die Vergütung jederzeit, insbesondere im Falle geänderter Gestehungskosten, unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen auf Ende jedes Monates anpassen. Der Kunde ist in solchen Fällen berechtigt, den Vertrag innert 30 Tagen seit Erhalt der Mitteilung zu kündigen. Nach Ablauf der 30-Tagesfrist erlischt das Kündigungsrecht. Anpassung an geänderte Mehrwertsteuersätze können jederzeit und ohne vorgängige Mitteilung vorgenommen werden; es besteht in diesem Falle kein Kündigungsrecht.

Gebühren von Dritten (bspw. für von heyb2b.ch im Namen des Kunden geschaltete Werbeanzeigen) sind vom Kunden separat zu entschädigen. Entsprechende Gebühren werden dem Kunden direkt von den sozialen Netzwerken in Rechnung gestellt. Werden Gebühren von den sozialen Netzwerken heyb2b.ch in Rechnung gestellt, so werden diese dem Kunden weiterverrechnet.

 

9.2. Bei Zielschuldverhältnissen

Bei Zielschuldverhältnissen richtet sich das Honorar gemäss vertraglicher Vereinbarung. Wenn nichts anderes vermerkt ist, versteht sich der Preis exklusive Mehrwertsteuer.

heyb2b.ch gewährt bei Dienstleistungen, wie Coaching-, Schulungs-, Speakingveranstaltungen etc. ein Rücktrittsrecht gemäss nachfolgenden Bedingungen:

Der Kunde kann vom Vertrag schriftlich bis zwei (2) Wochen vor Terminbeginn zurücktreten. Der Dienstleistungspreis wird in diesem Fall nicht berechnet. Ein bereits bezahltes Entgelt wird in voller Höhe gutgeschrieben. Bei einem späteren Rücktritt oder einer Nichtteilnahme wird der folgende Dienstleistungspreis zur Zahlung fällig:

14 — 8 Tage vor vereinbartem Beginn: 50 % des Preises

7 — 3 Tage vor vereinbartem Beginn: 80 % des Preises

2 — 1 Tag vereinbartem Beginn bzw. bei Nichterscheinen am Termin oder anderweitiger Terminabsage durch den Kunden: 100% des Preises. Massgebend zur Berechnung der Annullierungskosten ist das Eintreffen der schriftlichen Annullierung beim Kursanbieter (bei Samstagen und Sonntagen und allgemeinen Feiertagen zählt der nächste Werktag).

 

10. Zahlungsbedingungen, Verzug

10.1. Generell: Der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung des in Rechnung gestellten Betrags bis zu dem auf dem Rechnungsformular angegebenen Fälligkeitsdatum; wo ein solches fehlt, innert 30 Tagen seit Ausstellungsdatum der Rechnung. heyb2b.ch ist bei geringfügigen Rechnungsbeträgen berechtigt, die Rechnungsstellung zu verschieben.

Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht innert der in der Rechnung oder den AGB genannten Zahlungsfrist nach, so gerät er mit Ablauf dieser Frist ohne weitere Mahnung in Verzug und hat Verzugszinsen von 6% zu bezahlen. heyb2b.ch ist berechtigt, pro Mahnung CHF 20.00 in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung des weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

10.2. Bei Dauerschuldverhältnissen: Bleibt die Zahlung bis zum Ablauf der Zahlungsfrist aus, ist heyb2b.ch bei Dauerschuldverhältnissen ohne weitere Mitteilung berechtigt, die Erbringung ihrer vertraglich geschuldeten Dienstleistung zu sistieren, ohne dass diese bei verspäteter Zahlung vom Kunden nachgefordert werden kann. Wird die Rechnung nach erfolgter Mahnung bezahlt, so wird die Dienstleistung von heyb2b.ch erst nach vollständiger Bezahlung der Mahngebühren wieder erbracht.

Wo nicht schriftlich anders vereinbart, sind die Abonnementsgebühren monatlich im Voraus geschuldet. Wird die monatliche Abonnementgebühr nicht am ersten Werktag des betreffenden Monats auf dem Bankkonto von heyb2b.ch gutgeschrieben, so ist heyb2b.ch berechtigt, die geschuldete Dienstleistung bis zum vollständigen Geldeingang zu reduzieren. Wird der Ausstand nicht bis zum 15. des entsprechenden Monats beglichen, ist heyb2b.ch berechtigt, den Dienst vollständig einzustellen.

10.3 heyb2b.ch kann bei begründeten Zweifeln an der Einhaltung der vertraglichen Zahlungsbedingungen von ihren Kunden jederzeit Sicherheitsleistungen (Kaution) verlangen.

 

11. Datenschutz

heyb2b.ch verpflichtet sich, Kundendaten sorgfältig zu bearbeiten und bei der Bearbeitung von persönlichen Daten die Bestimmungen des schweizerischen Datenschutz-, Datensicherungs- und Fernmeldegesetzes zu beachten. heyb2b.ch verwendet Personendaten zur vertrags- und gesetzeskonformen Abwicklung und Erfüllung der angebotenen Dienstleistungen, zur Pflege der Kundenbeziehung sowie zur Entwicklung, Gestaltung und bedarfsgerechten Unterbreitung von Dienstleistungsangeboten sowie für Marketingzwecke.

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass heyb2b.ch seine Daten zwecks Rechnungsstellung, Inkasso und zur Erbringung von vertraglichen Leistungen an Dritte weitergeben darf. Dabei sorgt heyb2b.ch dafür, dass die beigezogenen Dritten die gesetzlichen Vorschriften betreffend Datenschutz ebenfalls befolgen. Der Kunde gestattet es heyb2b.ch, seine Angaben für das eigene Marketing zu nutzen. heyb2b.ch sichert zu, dass die persönlichen Angaben vertraulich behandelt und der Datenschutz gewährleistet wird.

 

12. Haftung

heyb2b.ch verpflichtet sich gegenüber dem Kunden zur sorgfältigen Erbringung der Leistungen gemäss Vertrag und diesen AGB. Soweit gesetzlich zulässig, schliesst heyb2b.ch für sich wie für die von ihr zur Vertragserfüllung eingesetzten Hilfspersonen jede Haftung für direkte und indirekte Schäden sowie Mängelfolgeschäden aus. Für von Dritten erstellte respektive bei Dritten abrufbare Inhalte bzw. Leistungen ist heyb2b.ch nicht verantwortlich. Für solche Inhalte oder Leistungen kann heyb2b.ch daher weder eine Zusicherung abgeben noch eine Haftung oder Gewährleistung übernehmen.

 

13. Änderung der AGB

heyb2b.ch behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Änderungen werden dem Kunden unter Angabe des Zeitpunkts des Inkrafttretens in schriftlicher Form oder über E-Mail bekannt gegeben. Sofern die geänderten AGB die Rechtsstellung des Kunden verschlechtern, ist er berechtigt, den Vertrag innert 30 Tagen seit Empfang der Mitteilung auf den nächstmöglichen Kündigungstermin aufzulösen, wobei in diesem Fall die bisherigen AGB weitergelten. Macht der Kunde vom Kündigungsrecht nicht Gebrauch, gelten die geänderten AGB entsprechend der Mitteilung von heyb2b.ch.

 

14. Sonstige Vereinbarungen

Der Kunde verzichtet bezüglich sämtlicher Forderungen gegen heyb2b.ch auf sein Verrechnungsrecht. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, insbesondere der AGB, namentlich dieser Klausel, bedürfen zu deren Gültigkeit der Schriftform. Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach schriftlicher Zustimmung von heyb2b.ch an Dritte übertragen. heyb2b.ch kann den Vertrag ohne jede Zustimmung des Kunden übertragen. Die Beweislast bezüglich der Nichtverfügbarkeit der Dienstleistungen liegt beim Kunden.

 

15. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Die vorliegenden AGB treten per 02. April 2024 in Kraft und ersetzen alle früheren Versionen der AGB.

Sollte eine Bestimmung des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrages nichtig oder rechtsunwirksam werden, so gelten die übrigen Bestimmungen weiter. Die nichtigen oder rechtsunwirksamen Bestimmungen sollen in diesem Fall durch eine wirksame Bestimmung ersetzt werden, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung derjenigen der unwirksamen Bestimmung so nahe kommt, wie rechtlich möglich.

Auf dieses Vertragsverhältnis ist Schweizer Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Chur/GR.

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